Wir bemühen uns, eine perfekte Ausbildung zu einem fairen Preis auf den Markt zu bringen.
Tatsächlich findest du in unserem Ausbildungsprogramm nicht nur das "übliche Schema",
sondern auch Spaß, Abwechslung und Freude am Lernen.
Deine Vorteile:
- Ein modernes Ausbildungssystem mit der notwendigen High-Tech-Ausstattung
- Ein großer Fuhrpark - da ist für jeden etwas dabei!
- Freundliche und gut geschulte FahrlehrerInnen, die ihren Beruf gerne ausüben
- Üben am Computer - hol dir die Klexx-Erfolgsgarantie
- Gezielte Prüfungsvorbereitung mit Erfolgsanalyse sorgt für ein gutes Prüfungsgefühl
Mögliche Wege zum B-Schein:
• Vollausbildung oder Duale Ausbildung (L-Übungstafel)
• L 17-Ausbildung
Mindestalter
Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Beim Ausbildungsmodell "L17" beträgt das Mindestalter für die Fahrprüfung 17 Jahre, der Ausbildungsbeginn in der Fahrschule ist bereits sechs Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.
Bluetooth-Motorradausbildung – Deine Vorteile:
• Gefühl der Sicherheit
• permanente Verbindung mit dem Fahrlehrer
• Fragen können sofort gestellt und beantwortet werden
• Leichtere Vermittlung der Anweisungen
Klexx bildet dich mit dem Bluetooth-System-Helm von BMW aus.
Klasse A1 (16 Jahre)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen 125 cm3 Hubraum max. 11 kW (15 PS) Leistung max. = mind. 10 kg pro kW 0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. Dreirädrige-KfZ 15 kW (20,4 PS) Leistung max.
Klasse A2 (18 Jahre)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen 35 kW (47,6 PS) Leistung max. 0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW. Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.
Dreirädrige-KfZ 15 kW (20,4 PS) Leistung max.
Klasse A (24 Jahre oder 2 Jahre A2)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, Dreirädrige-KfZ mit mehr als 15 kW
Für die Klassen A1, A2 oder A ist einmalig eine Mehrphasenausbildung vorgeschrieben, diese muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden und umfasst außerdem Fahrsicherheitstraining auch eine Perfektionsfahrt.
Du darfst bereits 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen. Vorgeschrieben sind 6 Theoriestunden und
8 Fahrstunden. Wenn du die Prüfung positiv absolviert hast, und das 15. Lebensjahr vollendet hast, wird dir von der Behörde der Scheckkartenführerschein (Klasse AM) ausgestellt. Diese wird gesondert verrechnet und ist nicht im Ausbildungspaketpreis enthalten.
Anmeldung:
MITZUBRINGEN SIND:
• gültiger Pass oder Personalausweis
• 1 EU Passfoto
• Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
• Kurskosten müssen spätestens einen Tag vor Kursbeginn beglichen sein
Übrigens: Unser Neuzugang Rieju RS3 ist bereit für den Ostermopedkurs - aber seht selbst auf YouTube!
Motorradfahren mit dem Autoführerschein?
Kein Problem mit Code 111 für alle 125 ccm Motorräder und Roller bis 11 kW
Bedingungen für den Code 111
• mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkerberechtigung der Klasse B
• nicht mehr in der Probezeit
• Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden
• keine Prüfung
• Eintragung im Führerschein (Code 111)
• Berechtigt zum Fahren von 125 ccm-Motorräder und Rollern
• Hubraum maximal 125 ccm
• Leistung maximal 11 kW (15 PS)
Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen folgender Anhänger erlaubt:
• ein leichter Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse (zb.: Kraftwagen bis 3.500 höchstzulässige Gesamtmasse + leichter Anhänger 750 kg höchstzulässige Gsamtmasse)
• ein schwerer Anhänger, wenn dessen Gesamtmasse die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt. Sollte diese Gewichtsgrenze überschritten werden, benötigst du den Code 96 oder den Führerschein der Klasse BE.
BE
Mit dem Führerschein der Klasse BE darf die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 7.000 kg nicht überschreiten.
Folgende Ausbildung ist notwendig:
3 Unterrichtseinheiten Theorie
4 Unterrichtseinheiten Praxis
Computer- und Praxis-Prüfung
Von Code 96 auf BE
Wenn der Code 96 nicht mehr ausreichend ist, kann man jederzeit auf die Klasse BE aufstocken. Man benötigt lediglich eine Computer- und Praxis-Prüfung. Es ist keine weitere Ausbildung notwendig.
Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen folgender Anhänger erlaubt:
• ein leichter Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse (zb.: Kraftwagen bis 3.500 höchstzulässige Gesamtmasse + leichter Anhänger 750 kg höchstzulässige Gsamtmasse)
• ein schwerer Anhänger, wenn dessen Gesamtmasse die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt.
Sollte diese Gewichtsgrenze überschritten werden, benötigst du den Code 96 oder den Führerschein der Klasse BE.
Code 96
Mit Code 96 darf die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 4.250 kg nicht überschreiten.
Folgende Ausbildung ist notwendig:
3 Unterrichtseinheiten Theorie
4 Unterrichtseinheiten Praxis
KEINE PRÜFUNG!!!
Von Code 96 auf BE
Wenn der Code 96 nicht mehr ausreichend ist, kann man jederzeit auf die Klasse BE aufstocken. Man benötigt lediglich eine Computer- und Praxis-Prüfung. Es ist keine weitere Ausbildung notwendig.